AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der b-intense® GmbH
§ 1 GÜLTIGKEIT DIESER BEDINGUNGEN, ANGEBOTE
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit nicht die Vertragspartner schriftlich Abweichendes vereinbart haben oder bei Verbrauchergeschäften das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) anderslautende zwingende Regelungen vorsieht. Die nachfolgenden Bestimmungen über Lieferungen von Waren gelten sinngemäß auch für Lieferungen von Leistungen, insbesondere auch für Montagearbeiten. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für die b-intense gmbh unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und die b-intense gmbh ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Etwaige Druckfehler, offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler, verpflichten die b-intense gmbh nicht. Dies gilt insbesondere für Irrtümer der Leistungsbeschreibung des Angebotes. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Nur schriftliche Angebote der b-intense gmbh sind gültig. Falls im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, ist das Angebot 30 Tage gültig.
§ 2 UMFANG DER LIEFERPFLICHT
Für den Umfang der Lieferverpflichtung der b-intense gmbh ist ausschließlich die schriftliche Leistungsbeschreibung des Angebotes bzw. die Auftragsbestätigung maßgebend.
Angebotsunterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht ausdrücklich von der b-intense gmbh als verbindlich bezeichnet. Abänderungen bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für die Angaben in dem Käufer zur Verfügung gestellten Regelplänen. Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot gehörigen Unterlagen verbleiben bei der b-intense gmbh. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind der b-intense gmbh auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann, wenn der bintense gmbh nicht der Auftrag erteilt wird.
§ 3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sollten sich die gesetzlichen Grundlagen für die beim Import erhobenen Eingangsabgaben (z.B. Zölle) zwischen Bestellung und Lieferung ändern, so ist die b-intense gmbh berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Alle Preise verstehen sich in Euro effektiv und, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ab Lager oder Werk (EXWORKS gemäß INCOTERMS 2000), und beinhalten keine Kosten für Transport oder Verpackung. Die Mehrwertsteuer wird stets gesondert ausgewiesen. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung über einen von der b-intense gmbh eingeräumten Kreditrahmen, sind Zahlungen wie folgt fällig:
2/3 der Auftragssumme zuzüglich MwSt. mit Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 der Auftragssumme zuzüglich MwSt. nach Rechnungserhalt. Alle Zahlungen sind innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Verrechnung von Teilleistungen ist zulässig. Gerät der Käufer gegenüber der b-intense gmbh in Zahlungsverzug, oder wird der b-intense gmbh bekannt, dass Konkurs, gerichtlicher oder außergerichtlicher Ausgleich droht, Exekutionsverfahren anhängig sind, bzw. durch Wechselprotest, Klagen usw. Unsicherheit in der Vermögenslage des Käufers bestehen, ist der Kaufpreis, auch wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sofort fällig. Auch bei Verletzung anderer Zahlungsbestimmungen tritt sofortiger Terminverlust ein. Bei Zahlungsverzug mit einer Rechnung ist die b-intense gmbh berechtigt, sämtliche anderen, noch nicht fälligen Rechnungen unverzüglich fällig zu stellen sowie alle bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Gleiches gilt bei Annahmeverzug des Käufers. Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen ist der Käufer immer dann in Annahmeverzug anzusehen, wenn er die bedungenen Leistungen trotz schriftlicher Aufforderung nicht abnimmt. Bis zur tatsächlichen Abnahme durch den Käufer ist die b-intense gmbh berechtigt, Mehrkosten (z.B. Lagerkosten, Preissteigerungen etc.) hinsichtlich der noch nicht merbrachten Leistung in Rechnung zu stellen. Für den Fall des Zahlungsverzuges hat die b-intense gmbh das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungstermine ist die b-intense gmbh berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen. Zahlungen sind nur an die b-intense gmbh direkt bzw. an die von der b-intense gmbh bekanntgegebene Zahlstelle oder an eine von der b-intense gmbh schriftlich bevollmächtigte Person zu leisten. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder damit aufzurechnen. Sollten Angebote auf Reparaturen oder Begutachtungen verlangt werden und deshalb zwecks Ermittlung der Reparaturkosten eine Zerlegung des Stückes und eine Überprüfung der Einzelteile notwendig sein, so sind der b-intense gmbh die dadurch erwachsenen Kosten einschließlich allfälliger Demontagekosten sowie Entsendungskosten unseres Personals zu vergüten, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommen sollte.
§ 4 LIEFERFRIST
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt nach Einlangen der gegengezeichneten Auftragsbestätigung oder mit Eingang der vereinbarten Anzahlung. Weitere Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist ist außerdem, dass sämtliche der b-intense gmbh notwendig erscheinenden technischen Einzelheiten geklärt sind. Die b-intense gmbh ist berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und entsprechend Rechnung zu legen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Käufer die Leistung innerhalb angemessener Frist nicht abruft oder mit den bauseits zu erbringenden Vorleistungen, wie z.B. Klärung der Finanzierung, Einholung von Genehmigungen, Beschaffung von Plänen und dergleichen mehr, in Verzug ist. Ist der Käufer mit der Zahlung oder sonstigen Verpflichtungen (zeitgerechte Erbringung von Vorleistungen etc.) in Verzug, so ist die b-intense gmbh berechtigt, für die Dauer des Verzuges die eigene Leistungserbringung zu unterbrechen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Zeitraum der Unterbrechung ist den vereinbarten Terminen zuzurechnen, der Anspruch der b-intense gmbh auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens bleibt in jedem Fall unberührt. Für die Einhaltung der Lieferfrist ist jener Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Liefergegenstand das Werk verlässt oder dem Käufer die Versandbereitschaft angezeigt wird. Nimmt der Käufer die vertragsmäßig bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an, so kann die b-intense gmbh entweder Erfüllung verlangen, oder unter Setzung einer Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten, wobei sämtliche dabei entstandenen Kosten vom Käufer getragen werden. Die Lieferfrist der b-intense gmbh verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse um eine angemessene Frist, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die b-intense gmbh, deren Lieferwerk, oder einer der Unterlieferanten davon betroffen werden. Insbesondere kommen in Frage: Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Ausschusserzeugung, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffteile. Diese Fälle höherer Gewalt berechtigen den Käufer nicht, wegen verspäteter Lieferung vom Vertrag zurückzutreten oder einen Schadenersatzanspruch an die b-intense gmbh zu stellen.
§ 5 RISIKOÜBERGANG
Bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage geht das Risiko an den Käufer über, wenn die Sendung am benannten Auslieferort (Werk, Fabrikationsstätte, Lager etc.) zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt wird (EXWORKS gem. INCOTERMS 2000). Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen der b-intense gmbh. Bei Lieferung mit Aufstellung und Montage geht das Risiko am Tag der Übernahme in eigenen Betrieb bzw. soweit ein Probebetrieb vereinbart ist, nach einwandfreiem Probebetrieb auf den Käufer über. Vorausgesetzt wird dabei, dass der Probebetrieb bzw. die Übernahme in eigenen Betrieb unverzüglich an die betriebsbereite Aufstellung und Montage anschließt. Nimmt der Besteller das Angebot eines Probebetriebes oder der Übernahme in eigenen Betrieb nicht an, so geht nach Ablauf von 7 Tagen nach diesem Angebot die Gefahr auf den Käufer über. Wird der Versand, die Zustellung oder der Beginn oder die Durchführung der Aufstellung oder Montage auf Wunsch des Käufers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht das Risiko auf den Käufer über. Das Risiko geht auch dann nach EXWORKS (gem. INCOTERMS 2000) auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
§ 6 VERTRAGSRÜCKTRITT DURCH KÄUFER
Erklärt der Käufer den Rücktritt vom Vertrag ohne dazu berechtigt zu sein, hat der Verkäufer das Recht, die Rücktrittserklärung anzunehmen und eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des Bruttoverkaufspreises einzubehalten. Ungeachtet dessen bleibt das Recht des Verkäufers weiterhin auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen, aufrecht.
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG
Die b-intense gmbh leistet Gewähr, dass gelieferte Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Herstellungsmängel sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte erheblich mindern, sowie etwa ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften besitzen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die ordnungsgemäße Behandlung, regelmäßige Kontrolle der ausgeführten Arbeiten sowie das Einhalten der angegebenen Betriebsbedingungen. Gewährleistung und Haftung erlöschen, wenn die Anlage nicht gemäß den Vorschriften bzw. der Bedienungsanleitung betrieben wird. Der Käufer ist verpflichtet, die ihm zugegangenen Lieferungen bzw. erhaltenen Leistungen (Werkvertrag) zu überprüfen. Offene Mängel müssen unverzüglich, verborgene Mängel innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch 10 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Es muss der b-intense gmbh weiters Gelegenheit gegeben werden, die Beanstandung nachzuprüfen. Für Schäden durch Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung oder Lagerung haftet die b-intense gmbh nicht. Bei allen der b-intense gmbh nachgewiesenen Mängeln an dem Liefergegenstand ist die b-intense gmbh berechtigt, nach ihrer Wahl das mangelhafte Produkt gegen ein gleichartiges, einwandfreies Produkt innerhalb angemessener Frist auszutauschen oder in anderer Form eine Nachbesserung vorzunehmen. Für ausgetauschte oder nachgebesserte Produkte oder Teile beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten oder damit aufzurechnen. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder für Folgeschäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind bzw. auf Verdienstentgang, sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht besteht nur gegenüber dem ursprünglichen Käufer auf die Dauer von 6 Monaten ab Lieferung, unabhängig von der Art des Mangels, sofern nicht eine andere darüber hinausgehende produktspezifische Gewährleistung zur Anwendung kommt.
§ 8 HAFTUNG
Der Käufer verpflichtet sich, ihm ausgehändigte Gebrauchsanweisungen bzw. Bedienungsanleitungen genau zu befolgen bzw. befolgen zu lassen, Warnhinweise zu beachten und den Kaufgegenstand nur bestimmungsgemäß zu verwenden. Im Falle der Wiederveräußerung hat der gewerbliche Wiederverkäufer diese Pflichten auch seinem Käufer gegenüber zu überbinden. Ihm ist es außerdem ausdrücklich untersagt, dem Kaufgegenstand über die schriftlich zugesagten Produkteigenschaften hinaus zusätzliche Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten und dgl. zuzusagen, die eine Haftung der b-intense gmbh im Sinne des Produkthaftungsgesetzes BGBl. 199/1988 auslösen könnten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang für die Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen der b-intense gmbh. Für mündliche Aussagen von Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen, insbesondere technischer Natur, haftet b-intense gmbh nur, sofern sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierenden Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Haftungen resultierend aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Mangelfolgeschäden, Betriebsstörungsschäden, Ersatz von mittelbaren Schäden und entgangenem Gewinn. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen die b-intense gmbh, dem Hersteller, deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verjähren 6 Monate nach Eintritt des Schadensereignisses.
§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller der b-intense gmbh zustehenden Forderungen und Außenstände derer Eigentum. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Gegenständen, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, ist unzulässig. Zugriffe Dritter (wie z.B. Pfändung) hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch die b-intense gmbh zieht, sofern eine anders lautende Erklärung nicht angegeben wurde, nicht den Vertragsrücktritt nach sich. Der Käufer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu dulden, die b-intense gmbh zur Geltendmachung des Eigentums tunlich erscheinen, insbesondere den Zutritt zu seinen Liegenschaften und Gebäuden.
§ 10 ALLGEMEINES
Als Erfüllungsort gilt der Sitz der b-intense gmbh bzw. der b-intense gmbh Niederlassung, sofern nichts anderes vereinbart wird. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Korneuburg oder der Sitz der b-intense gmbh Niederlassung. Die Anwendung
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Auslandsgeschäfte gelten zusätzliche Verkaufs- und Lieferbedingungen. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer ist eine Sammlung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten unumgänglich. Der Käufer erteilt hierzu seine Genehmigung und ist einverstanden, dass die b-intense gmbh bei der unternehmensweiten Bearbeitung der Daten (z.B. im Kontakt mit Lieferwerken) auch einen Datentransfer ins Ausland und/oder an Dritte vornehmen kann.
§ 11 VERBINDLICHKEIT DES VERTRAGES
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragspartner, die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige Regelung zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Bei Vorliegen einer Regelungslücke verpflichten sich die Vertragspartner, diese unter Berücksichtigung der Grundabsichten dieses Vertrages sachgerecht auszufüllen.
Stand: 09/2016 | b-intense® als Zweigniederlassung der CB-Capital GmbH